Mit Urteil vom 23. Januar 2015 hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg die durch die Gemeinde Neunkirchen gegen einen deutsch-marokkanischen Staatsangehörigen verfügte Entziehung des Reisepasses bestätigt, die wegen des Verdachts der beabsichtigten Teilnahme am Bürgerkrieg (Jihad) in Syrien auf Seiten der radikalen Islamisten ergangen war.

In der Entscheidung stellt das Gericht auf die Einbindung des Klägers in ein salafistisches Netzwerk ab. Diese dokumentiere sich unter anderem durch ein im Internet veröffentlichtes Video, in dem der Kläger zur Ausreise nach Syrien aufrufe. Zudem werde der Kläger in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren beschuldigt, Mitglied einer Bande zu sein, die sich zur Begehung von Straftaten zusammengeschlossen habe, um mit der jeweiligen Tatbeute den Jihad zu unterstützen. Für die Ausreiseabsicht des Klägers spreche, dass er nachweislich bereits einmal in das türkisch-syrische Grenzgebiet gereist sei und sich vermutlich über mehrere Wochen hinweg in Syrien aufgehalten habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Über einen Antrag auf Zulassung der Berufung hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden. 

Aktenzeichen: 12 K 2036/13