Mit Urteil vom 20. August 2015 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg eine Klage gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes Arnsberg-Menden abgewiesen.

Die Bezirksregierung Münster hatte der Flugplatzbetreiberin die Genehmigung erteilt, die Start- und Landebahn von 920 m auf 1.055 m zu verlängern und von 20 m auf 25 m zu verbreitern. Damit soll eine Anpassung an europäische Sicherheitsstandards ermöglicht werden. Der Kläger, der in Wickede wohnt, ist mit dieser baulichen Veränderung nicht einverstanden. Er befürchtet zusätzliche Lärmbelastungen insbesondere zur Nachtzeit.

Die 7. Kammer des Gerichts ist zum Ergebnis gekommen, dass der Kläger durch die erteilte Genehmigung nicht in seinen Rechten verletzt wird. Dabei hat das Gericht die im Genehmigungsverfahren vorgelegte Prognose über die künftige Entwicklung des Flugverkehrs und eine Immissionsprognose gewürdigt. Danach habe der Kläger nur mit geringfügigen Lärmbelästigungen zu rechnen. Die zu erwartenden Dauerschallpegel lägen weit unter den maßgeblichen Richtwerten. Eine gesundheitsrelevante Lärmbelastung sei nicht zu befürchten. Auch die Häufigkeit, mit der in der Nacht bestimmte Maximalpegel erreicht würden, liege unter der Geringfügigkeitsschwelle.

Über ein Rechtsmittel gegen das Urteil hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Aktenzeichen: 7 K 1074/14