Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am gestrigen Tag hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg die Klage der Stadt Werl abgewiesen, mit welcher die Stadt die Genehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen zu der für die Ansiedelung des geplanten Factory Outlet Centers in Werl erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans erstrebt.

Das schriftliche Urteil, in welchem die für die Entscheidungsfindung relevanten rechtlichen Gesichtspunkte ausgeführt werden, wird binnen der kommenden zwei Wochen erstellt werden.

Aktenzeichen: 4 K 2358/16