Nach 40-jähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Michael Klein mit Ablauf des Monats Februar 2018 in den Ruhestand getreten. Den Vorsitz der 5. Kammer des Gerichts, den Herr Klein bis zu seinem Ausscheiden aus dem Richterdienst innehatte, hat zum 1. März 2018 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Wibke Unkel übernommen, die bislang der 3. Kammer des Gerichts als Vorsitzende vorgestanden hat.

Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht am 1. März 2018 hat Til Kappen den Vorsitz in der 3. Kammer übernommen. Herr Kappen, der im Oktober 1980 in Hagen geboren wurde und mit seiner Ehefrau in Arnsberg lebt, ist seit dem 1. Januar 2011 am Verwaltungsgericht Arnsberg tätig. Er war zunächst in der 4. und 6. Kammer des Gerichts mit Verfahren aus dem Baurecht, dem Erschließungsbeitragsrecht, dem Fahrerlaubnisrecht und dem Asylrecht befasst. Im Jahr 2014 war Herr Kappen für zwölf Monate als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Nach seiner Rückkehr an das hiesige Gericht gehörte Herr Kappen bis Ende September 2016 der 1. Kammer des Gerichts an, in der er im Wesentlichen Verfahren aus dem Bereich des Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrechts, des Gewerberechts, des Staatsangehörigkeitsrechts, des Naturschutzrechts und des Asylrechts bearbeitete. Des Weiteren war er als Dezernent mit diversen Verwaltungsaufgaben befasst. 

Nach einer weiteren – nunmehr neunmonatigen – Abordnung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zur Erprobung in einem mit dem öffentlichen Dienstrecht befassten Senat kehrte Herr Kappen am 1. Juli 2017 an das hiesige Gericht zurück und hat zunächst in der 9. Kammer des Gerichts vorrangig Verfahren aus dem Bereich des Hochschulrechts, des Hochschulprüfungsrechts, des Kindergartenrechts und des Asylrechts bearbeitet. Als Vorsitzender der 3. Kammer ist er nunmehr mit Verfahren aus dem Bereich des Ausländerrechts, des Landwirtschaftsrechts und des Asylrechts hinsichtlich der Herkunftsländer Pakistan, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien sowie Syrien befasst.