InhaltGerichtsbezirkÖrtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Arnsberg
Das Verwaltungsgericht Arnsberg ist zuständig für das Gebiet der kreisfreien Städte Hagen und Hamm sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Hochsauerlandkreises, des Märkischen Kreises und der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest. Das zuständige Rechtsmittelgericht ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen |
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© Der Präsident des Verwaltungsgerichts Arnsberg, 2013