Der Geschäftsverteilungsplan in Rechtssachen, der vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Arnsberg jährlich neu beschlossen wird, unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Änderungen.

Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.