Ein mittlerweile seltenes Jubiläum wird heute im Verwaltungsgericht Arnsberg begangen: Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Herbert Ismar blickt auf eine 40-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst zurück.

Herr Ismar, der in Lendringsen geboren wurde und mit seiner Familie in Menden lebt, begann seine richterliche Laufbahn im Jahre 1978 beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Eine weitere Station seiner beruflichen Tätigkeit bildete das damalige Kreisgericht Frankfurt/Oder. Dorthin war er von Dezember 1991 bis September 1993 abgeordnet, um am Aufbau der Justiz in den neuen Bundesländern mitzuwirken. Im Januar 1994 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht befördert. Mehr als fünf Jahre war er am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster tätig. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht kehrte er im Oktober 1999 an das Verwaltungsgericht Arnsberg zurück. Seitdem leitet er die 6. Kammer des Gerichts. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehörte zunächst das Straßenverkehrsrecht, daneben und gegenwärtig vor allem das Asylrecht und das Erschließungsbeitragsrecht.

Außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit hat sich Herbert Ismar auch in der Aus- und Weiterbildung verdient gemacht. Viele Jahre war er Dozent an verschiedenen Standorten des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung. Junge Juristen kennen ihn aus seiner langjährigen Arbeit als Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Referendare.

Herbert Ismar war und ist aber auch sportlich sehr aktiv. In jungen Jahren war er eine wesentliche Stütze des Fußballteams des Verwaltungsgerichts. Auch jetzt noch zieht es ihn jedes Jahr auf einen der Viertausender der Schweizer Alpen.

Als äußeres Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung übergibt heute (23. Februar 2015) der Präsident des Verwaltungsgerichts Arnsberg, Dr. Ulrich Morgenstern, Herrn Ismar die vom Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Namen der Landesregierung ausgestellte Ehrenurkunde für treue Pflichterfüllung während der 40-jährigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts schließen sich den guten Wünschen an.