Etwa 40 ehrenamtliche Richterinnen und Richter konnte der Präsident des Verwaltungsgerichts Arnsberg, Dr. Ulrich Morgenstern, zur Informationsveranstaltung am 19. März 2015 begrüßen. Anlass war die am 1. April 2015 beginnende neue fünfjährige Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

Mit dieser Veranstaltung hat das Gericht fast schon eine neue Tradition begründet: Wie schon zu Beginn der letzten Wahlperiode erhielten die „Ehrenamtlichen“ die Gelegenheit, über das bereits zugesandte Informationsmaterial hinaus im persönlichen Gespräch ihr Wissen über das Verwaltungsgericht zu vertiefen und erste persönliche Eindrücke von ihrer neuen Wirkungsstätte zu gewinnen. Ein Teil der Erschienenen, die aus dem gesamten weiträumigen, von Siegen bis Hamm und von Witten bis Marsberg reichenden Gerichtsbezirk angereist waren, hatte erhebliche Reisewege auf sich zu nehmen.

Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Michael Klein und weitere Mitarbeiter aus der Gerichtsverwaltung erläuterten in ihren Vorträgen und in den sich anschließenden Gesprächen die Aufgaben und Pflichten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, den Ablauf der mündlichen Verhandlung, die Wahl und die Amtsentbindung, das Vorgehen bei der Ladung zu den Verhandlungen und bei Verhinderungen sowie Entschädigungsfragen. Eine Führung durch das aus dem 18. Jahrhundert stammende spätbarocke Gerichtsgebäude mit seiner modernen Bürotechnik rundete die Veranstaltung ab.

In der neuen Wahlperiode verfügt das Gericht über 137 ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Von ihnen werden 55 erstmals in ihrem neuen Ehrenamt tätig sein. Sie wirken in den mündlichen Verhandlungen mit denselben Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter mit. Das Verwaltungsgericht tagt mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern, sofern die Entscheidung nicht einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter übertragen worden ist. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte werden von einem Richterwahlausschuss gewählt, dessen Zusammensetzung maßgeblich vom Landtag bestimmt wird. Gewählt wird aus Vorschlagslisten, welche die die Kreistage und die Vertretungen der kreisfreien Städte aufstellen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht berufen werden.