Vor der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg fand am 10. Dezember 2019 ein mehrstündiger nicht-öffentlicher Erörterungstermin in zwei einstweiligen Rechtsschutzverfahren statt, die zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Plettenberg gegen ihre vom Leiter der Feuerwehr Plettenberg ausgesprochenen Beurlaubungen vom Dienst angestrebt hatten. Vorangegangen waren Unstimmigkeiten zwischen den der Löschgruppe Holthausen der Freiwilligen Feuerwehr Plettenberg angehörenden Antragstellern und der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Plettenberg.

Nach intensiven Erörterungen gelang es, sowohl die vorgenannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch die ebenfalls vor der Kammer geführten Hauptsacheklageverfahren unstreitig zu erledigen und somit langwierige weitere gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Maßgeblich hierfür waren die Bereitschaft der Antragsteller, des Bürgermeisters der Stadt Plettenberg und des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Plettenberg, die bestehenden Konflikte im Interesse der Sache unter Hintantstellung persönlicher Auffassungen beizulegen und aufeinander zuzugehen. Dabei waren sich die Beteiligten insbesondere darüber einig, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Plettenberg die Stellung des Wehrleiters als Leiter der Feuerwehr akzeptieren.

Die Richter der Kammer bedankten sich für das auf allen Seiten deutlich erkennbare und bemerkenswerte Bemühen, im Interesse der Sache eine einvernehmliche Streitbeilegung zu erreichen und eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden.

 

Aktenzeichen:         13 L 1499/19, 13 L 1500/19, 13 K 3723/19, 13 K 3724/19