Am 1. April 2020 wird die neue fünfjährige Wahlperiode für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen beginnen. Aus diesem Anlass fand am 6. März 2020 eine Einführungs- und Informationsveranstaltung im Verwaltungsgericht Arnsberg statt, an der 54 ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilgenommen haben.

Verwaltungsgerichtliche Klageverfahren werden grundsätzlich auf der Grundlage einer mündlichen Verhandlung von einer sich aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammensetzenden Kammer entschieden, sofern das Verfahren nicht einem Einzelrichter oder einer Einzelrichterin zur Entscheidung übertragen ist. Letzteres kommt bei Verfahren in Betracht, die keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen und keine grundsätzliche Bedeutung haben. In den Kammerverfahren wirken die ehrenamtlichen Richter bei der mündlichen Verhandlung und an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie sind in gleichem Maße wie die Berufsrichter unabhängig, insbesondere nicht an Weisungen gebunden, und nur Gesetz und Recht unterworfen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden von einem Wahlausschuss gewählt, dessen Zusammensetzung maßgeblich vom Landtag bestimmt wird. Gewählt wird aus Vorschlagslisten, welche die Kreistage und die Vertretungen der kreisfreien Städte aufstellen. Mitgliedern des Bundestages oder des Landtages, Rechtsanwälten und Notaren sowie den noch im Berufsleben stehenden Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ist die Ausübung des Amtes des ehrenamtlichen Richters nicht möglich.

Ab dem 1. April 2020 werden 132 ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg tätig sein; unter den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sind 64 Bürgerinnen und Bürger, die dieses Amt erstmalig ausüben. In der nunmehr schon zum dritten Mal in dieser Form durchgeführten Einführungsveranstaltung begrüßte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Jürgen Jaenecke, die Erschienenen herzlich im Verwaltungsgericht Arnsberg, skizzierte die historische Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit – auch am Gerichtsstandort Arnsberg –, stellte das historische Gerichtsgebäude vor und gab einen Überblick über den Gerichtsbezirk sowie die den einzelnen Kammern des Gerichts zur Entscheidung zugewiesenen Sachmaterien. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtsverwaltung informierten die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in weiteren Kurzvorträgen über deren Rechte und Pflichten, über den Ablauf der mündlichen Verhandlung und organisatorische Gesichtspunkte der Amtsausübung – wie etwa das Vorgehen bei Ladungen zu mündlichen Verhandlungen, bei etwaiger Verhinderung sowie über deren Ansprüche auf Entschädigung für ihr ehrenamtliches Engagement.