Das Verwaltungsgericht Arnsberg wird auch in der aktuell angespannten allgemeinen Lage seinen Dienstbetrieb und die Rechtsprechungstätigkeit aufrecht erhalten und den Zugang zu öffentlichen Verhandlungen weiterhin gewähren. Den Richterinnen und Richtern steht es jedoch frei, über etwaige Verlegungen bereits anberaumter Termine – eventuell auch kurzfristig – zu entscheiden.

Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, sich vorab auf der Homepage des Gerichts über die stattfindenden mündlichen Verhandlungen zu informieren und – auch in eigenem Interesse – zu überlegen, ob eine Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung in der aktuellen Situation notwendig ist.

Die Rechtsantragsstelle des Gerichts bleibt für Rechtssuchende weiterhin erreichbar. Eine persönliche Vorsprache bei Gericht ist zur Anbringung eines Rechtsschutzantrags jedoch nicht zwingend erforderlich; Klagen und auch einstweilige Rechtsschutzanträge können auch in schriftlicher Form – etwa per Fax, während der Dienstzeiten durch deren Abgabe an der Pforte des Gerichts beziehungsweise durch Einwurf eines verfahrenseinleitenden Schriftsatzes in den jederzeit zugänglichen Nachtbriefkasten des Gerichts – erhoben werden. Um Ansammlungen von Menschen im Interesse aller nach Möglichkeit zu vermeiden, werden Antragstellerinnen und Antragsteller gebeten, zunächst telefonisch Kontakt zum Gericht aufzunehmen, um ihr Anliegen vorzubringen. In diesem Gespräch kann individuell geklärt werden, ob eine persönliche Vorsprache bei Gericht zwingend erforderlich ist oder auf welche Art und Weise das jeweilige Rechtsschutzgesuch innerhalb der vom Rechtsschutzsuchenden gegebenenfalls zu berücksichtigenden Fristen in schriftlicher Form bei Gericht angebracht werden kann. Sollte dennoch eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, wird ein Termin zur persönlichen Antragsaufnahme vereinbart werden. Wenngleich das Gericht bemüht ist, diese Termine so zu koordinieren, dass unmittelbare Kontakte zu weiteren rechtssuchenden Personen vermieden werden, so kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass es eventuell zu Verzögerungen und Wartezeiten vor Antragsaufnahme kommen kann.

Von Akteneinsichtsgesuchen auf der Geschäftsstelle des Gerichts wird gebeten Abstand zu nehmen, sofern die Akteneinsicht zum in Aussicht genommenen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich ist oder andere Wege der Gewährleistung der Kenntnisnahme vom Akteninhalt in zumutbarer Weise zur Verfügung stehen. 

Die Bibliothek des Verwaltungsgerichts Arnsberg wird für Besucher bis auf Weiteres geschlossen.

Das Gericht bittet um Verständnis für eventuelle Unannehmlichkeiten, die mit den vorstehend aufgeführten Maßnahmen zeitweise verbunden sein können, hält diese jedoch für erforderlich, um dem ihm obliegenden Rechtsprechungsauftrag auch weiterhin nachkommen zu können.