Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat zur Minderung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und zum Schutz der Gerichtsangehörigen, der Verfahrensbeteiligten und der sich im Haus aufhaltenden Öffentlichkeit die nachfolgend aufgeführten Sicherheitsregeln für die Sitzungstätigkeit und den Publikumsverkehr im Gerichtsgebäude erarbeitet, welche ab sofort zu beachten sind.

Die Sitzungssäle verfügen bis auf weiteres nur noch über sehr reduzierte Kapazitäten für Beteiligte und Besucher. Der Sitzungsöffentlichkeit ist nur in dem Umfang Einlass in das Gerichtsgebäude zu gewähren, wie in der jeweiligen Verhandlung Plätze zur Verfügung stehen. Besucher werden daher gebeten anzugeben, an welcher Verhandlung sie teilnehmen möchten. Ist das vorhandene Sitzplatzkontingent im betreffenden Sitzungssaal ausgeschöpft, wird der Einlass verwehrt.

Verfahrensbeteiligten, Dolmetschern, Sachverständigen und dem Publikum wird der Zugang zum Gerichtsgebäude zukünftig nur noch zeitnah zu den anberaumten Terminen, das heißt frühestens 15 Minuten vor Beginn der mündlichen Verhandlung beziehungsweise des Erörterungstermins, gewährt. Jedem Sitzungssaal ist ein fester Wartebereich zugeordnet, der von den Beteiligten und Besuchern vor Sitzungsbeginn zwingend aufzusuchen ist. Der Zugang zu den Wartezonen richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der nutzbaren Sitzgelegenheiten. Familien mit Kindern werden auf einen separaten Raum als Warteraum verwiesen. Sollten die jeweiligen Sitzkapazitäten bereits ausgenutzt sein, wird der Zutritt zum Gerichtsgebäude erst unmittelbar vor Beginn des anberaumten Termins gestattet.

Eine persönliche Vorsprache in der Rechtsantragsstelle ist grundsätzlich wieder möglich. Eine solche ist zur Anbringung eines Rechtsschutzantrags jedoch nicht zwingend erforderlich; Klagen und auch einstweilige Rechtsschutzanträge können auch in schriftlicher Form – etwa per Fax, während der Dienstzeiten durch deren Abgabe an der Pforte des Gerichts beziehungsweise durch Einwurf eines verfahrenseinleitenden Schriftsatzes in den jederzeit zugänglichen Nachtbriefkasten des Gerichts – erhoben werden. Antragstellerinnen und Antragsteller werden daher weiterhin gebeten, soweit möglich zunächst telefonisch Kontakt zum Gericht aufzunehmen, um ihr Anliegen vorzubringen. In diesem Gespräch kann individuell geklärt werden, ob eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist oder auf welche Art und Weise das jeweilige Rechtsschutzgesuch in schriftlicher Form bei Gericht angebracht werden kann. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, wird in diesem Gespräch ein Termin zur Antragsaufnahme vereinbart werden. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass es eventuell zu Verzögerungen und Wartezeiten vor Antragsaufnahme kommen kann.

Akteneinsicht wird nur nach vorheriger Terminabsprache mit der Serviceeinheit gewährt. Termine werden ausschließlich nachmittags ab 13.30 Uhr vergeben.

Beteiligten, Sachverständigen, Dolmetschern und Besuchern, die erkennbar körperliche Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus – insbesondere Fieber, Husten oder Atemnot – aufweisen, kann der Zugang zum Gerichtsgebäude untersagt werden. Soweit besondere Risikofaktoren vorliegen, wird gebeten, dies bei der Einlasskontrolle mitzuteilen.

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Flur- und Wartezonenbereich des Gerichtsgebäudes wird dringend empfohlen.

Nach Beendigung des Gerichtstermins ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen.

Die Bibliothek des Verwaltungsgerichts Arnsberg bleibt für Besucher bis auf weiteres geschlossen.

Das Gericht bittet um Verständnis für die mit den vorstehend aufgeführten Maßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten, hält diese jedoch für erforderlich, um dem ihm obliegenden Rechtsprechungsauftrag auch weiterhin nachkommen zu können.