Seit dem 1. Oktober 2020 werden bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch bearbeitet. Damit ist das Verwaltungsgericht Arnsberg das zweite nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht, in dem die elektronische Gerichtsakte in allen Spruchkörpern eingeführt ist.

Im April 2019 wurde die elektronische Aktenführung zunächst in drei Kammern des Verwaltungsgerichts Arnsberg pilotiert und in den nachfolgenden Monaten schrittweise auf weitere Kammern erweitert. Mit der zum 1. Oktober 2020 erfolgten Einbindung der letzten zwei noch verbliebenen Kammern in die digitalisierte Arbeitsweise profitieren nunmehr alle Gerichtsangehörigen von den Vorteilen, die die elektronische Akte gegenüber der Papierakte bietet. Sämtliche elektronisch geführten Akten stehen an jedem Arbeitsplatz zur Bearbeitung zur Verfügung. Einzelne Bearbeitungsschritte in der Verfahrensführung können schneller abgeschlossen werden, da das Erfordernis der Weitergabe der Papierakte von Bearbeiter zu Bearbeiter entfällt. Dies trägt grundsätzlich zur Förderung der gerichtlichen Verfahren bei und ist insbesondere in der aktuellen Corona-Pandemie-Lage vorteilhaft, da ansonsten erforderlich werdende Begegnungskontakte zwischen den in die Bearbeitung des jeweiligen Verfahrens eingebundenen Gerichtsangehörigen vermieden werden.

Rechtsschutzsuchende sind aber auch nach Einführung der rein elektronischen Aktenführung nicht gezwungen, verfahrenseinleitende Schriftsätze in elektronischer Form bei Gericht einzureichen. Klagen und einstweilige Rechtsschutzanträge können nach wie vor in Papierform an das Gericht herangetragen oder die verfahrenseinleitenden Anträge zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts gestellt werden.