An dienstfreien Werktagen ist beim Verwaltungsgericht Arnsberg in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr ein telefonischer Bereitschaftsdienst eingerichtet. Der telefonische Bereitschaftsdienst dient nur der Regelung besonders dringender Rechtsschutzbegehren, bei denen es den Rechtsschutzsuchenden nicht zugemutet werden kann, den nächsten regulären Werktag abzuwarten.
Der Bereitschaftsrichter trifft erforderlichenfalls die zur Gewährung von Eilrechtsschutz gebotenen Entscheidungen.
Im Falle eines besonders dringenden Rechtsschutzbegehrens erhalten Sie unter der
Rufnummer 02931 802-5
tagesaktuelle Informationen.
