52 ehrenamtliche Richterinnen und Richter konnte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Arnsberg, Dr. Carola Graf, am 21. März 2025 zu einer Einführungs- und Informationsveranstaltung im Verwaltungsgericht begrüßen. Anlass für die Veranstaltung war die am 1. April 2025 beginnende neue fünfjährige Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei erhielten sie Gelegenheit, über das bereits zugesandte Informationsmaterial hinaus im persönlichen Gespräch ihr Wissen über das Verwaltungsgericht zu vertiefen und erste persönliche Eindrücke von ihrer neuen Wirkungsstätte zu gewinnen. In der nunmehr schon zum vierten Mal in dieser Form durchgeführten Einführungsveranstaltung hieß die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Dr. Carola Graf, die Erschienenen willkommen und gab ihnen einen Überblick über den Gerichtsbezirk sowie die den einzelnen Kammern des Gerichts zur Entscheidung zugewiesenen Sachmaterien. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtsverwaltung informierten die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in weiteren Kurzvorträgen über deren Rechte und Pflichten, über den Ablauf der mündlichen Verhandlung und organisatorische Gesichtspunkte der Amtsausübung – wie etwa das Vorgehen bei Ladungen zu mündlichen Verhandlungen, bei etwaiger Verhinderung sowie über deren Ansprüche auf Entschädigung für ihr ehrenamtliches Engagement.
Ab dem 1. April 2025 werden insgesamt 124 ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg tätig sein; unter den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sind 80 Bürgerinnen und Bürger, die dieses Amt erstmalig ausüben. Sie wirken in den mündlichen Verhandlungen mit denselben Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter mit. Das Verwaltungsgericht tagt mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern, sofern die Entscheidung nicht einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter übertragen worden ist. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte werden von einem Wahlausschuss gewählt, dessen Zusammensetzung maßgeblich vom Landtag bestimmt wird. Gewählt wird aus Vorschlagslisten, welche die die Kreistage und die Vertretungen der kreisfreien Städte aufstellen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht berufen werden.