Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat die traurige Mitteilung erreicht, dass der frühere Präsident des Verwaltungsgerichts Arnsberg, Herr Dr. Ulrich Morgenstern, am 2. September 2024 im Alter von nur 74 Jahren verstorben ist. 

Dr. Ulrich Morgenstern wurde am 13. August 1950 in Clausnitz/Erzgebirge geboren. Seine Schulzeit verlebte er in Bottrop. Nach dem Studium in Bochum und den beiden juristischen Staatsprüfungen war er von 1977 bis 1981 als wissenschaftlicher Assistent an einem Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Ruhr-Universität Bochum tätig. Zum 1. Mai 1981 wechselte er in den Richterdienst, zunächst am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Im Jahr 1982 wurde er an der Ruhr-Universität Bochum promoviert. Nach einer dreijährigen Abordnung an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen war Herr Dr. Morgenstern ab dem 1. Januar 1989 als Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster tätig. Dort nahm er auch Aufgaben in der Gerichtsverwaltung wahr. 

Aufgrund seiner außergewöhnlichen fachlichen und persönlichen Qualifikation wurde Dr. Morgenstern bereits am 1. Juni 1993 zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Arnsberg ernannt. Schon in den ersten Jahren seiner Amtszeit war die Arbeit des Gerichts in besonderem Maße von einer unerwartet hohen Zahl der Asylverfahren geprägt. Hierdurch kam es zu einer erheblichen Aufstockung des Personalbestandes des Verwaltungsgerichts. Unter der Leitung von Herrn Dr. Morgenstern erfolgte von 1993 bis 1997 die grundlegende Sanierung und Modernisierung des historischen Gerichtsgebäudes an der Jägerstraße in Arnsberg. Während seiner Amtszeit wirkte er auch maßgeblich an der Begründung und Ausgestaltung der Partnerschaft der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Potsdam mit. Er leitete das hiesige Verwaltungsgericht insgesamt rund 22 Jahre; mit Ablauf des 31. Dezember 2015 trat Herr Dr. Morgenstern in den Ruhestand. 

Hervorzuheben ist Herr Dr. Morgensterns Mitarbeit in verschiedenen überörtlichen Arbeitsgruppen der Justiz auf Landes- und Bundesebene. Viele Jahre leitete er als Vorsitzender Prüfungen im zweiten Juristischen Staatsexamen. Seine richterliche Erfahrung hat er auch in seine ehrenamtliche, 15 Jahre andauernde Mitwirkung als Mitglied und späterer Vorsitzender der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen eingebracht. 

Durch seine vorbildliche Amtsführung, die von hohem Pflichtbewusstsein, menschlicher Größe und Bescheidenheit geprägt war, hat er auch über sein Gericht hinaus große Anerkennung erworben. Seinen Aufgaben kam er stets mit großer Freude nach. Sowohl von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts als auch den Verfahrensbeteiligten der vielen von ihm geleiteten Prozessverfahren war Dr. Morgenstern als umsichtiger, abwägender, dabei stets empathischer, fürsorglicher und zugewandter Kollege, Vorgesetzter und Richter beliebt und hochgeschätzt. 

Herr Dr. Morgenstern war verheiratet und hat zwei Kinder. 

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit verliert mit Dr. Morgenstern eine herausragende Richterpersönlichkeit. Die Angehörigen des Verwaltungsgerichts werden ihn stets in bester Erinnerung behalten und wünschen seiner Ehefrau und der Familie Stärke und Zuversicht in dieser schweren Zeit.