Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg heute eine vom Landrat des Hochsauerlandkreises erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von elf Windenergieanlagen in Marsberg südwestlich des Ortsteils Meerhof aufgehoben.

Die am 9. Februar 2016 erteilte und nachfolgend zweimal abgeänderte Genehmigung hatte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. angegriffen und zur Begründung seiner Klage ausgeführt, das genehmigte Vorhaben verstoße gegen Vorschriften bezüglich der Umweltverträglichkeitsprüfung, des dem Schutz der Umwelt dienenden Bauplanungsrechts und des Naturschutzrechts. Dabei hatte der Kläger insbesondere Ausführungen zu aus seiner Sicht durch das Vorhaben signifikant erhöhten Risiken für die besonders geschützten Vogelarten Wiesenweihe, Rotmilan, Mornellregenpfeifer und Wachtel gemacht, denen auch durch die in der Genehmigung angeordneten Ausgleichsmaßnahmen nicht hinreichend entgegen getreten worden sei. Die Kammer hat nunmehr die Genehmigung aufgehoben, weil sie insbesondere für den Rotmilan und die Wiesenweihe ein durch die Windenergieanlagen hervorgerufenes signifikantes, durch die angeordneten Ausgleichsmaßnahmen nicht minimiertes Tötungsrisiko sieht. Auch sei nicht absehbar, dass andere Ausgleichsmaßnahmen in Betracht kämen, die gegebenenfalls in einem ergänzenden Verfahren hätten angeordnet werden können.

Das schriftliche Urteil, in welchem die für die Entscheidungsfindung relevanten rechtlichen Gesichtspunkte ausgeführt werden, wird binnen der kommenden zwei Wochen erstellt werden.

Die Kammer hat die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen.

Aktenzeichen: 4 K 459/16